Herzlich Willkommen!

Christian Heinkel, Berufsbetreuer
In Deutschland werden etwa 1,16 Mio. Menschen durch einen Betreuer gesetzlich vertreten.
Die Betreuung erfolgt zum Teil durch ehrenamtliche Betreuer, zum Teil jedoch auch durch Berufsbetreuer.
Betreuer haben als gesetzliche Vertreter im Rahmen ihrer zugewiesenen Aufgabenkreise die Interessen der Betreuten zu vertreten. Richtschnur ist hierbei stets das Wohl und der Wille der betreuten Person.
Als Berufsbetreuer haben wir gegenüber dem Betreuungsgericht die Verpflichtung, regelmäßig über unsere Tätigkeit zu berichten, bestimmte Handlungen im Vorfeld genehmigen zu lassen und jährlich über die Einnahmen und Ausgaben der Betreuung eine Abrechnung zu erteilen.